Zum Inhalt springen
Lexam
← Alle Begriffe

Glossar · § 34a GewO

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz, wonach private Sicherheitsdienstleister staatliche Sicherheitsbehörden nicht ersetzen, sondern nur ergänzen dürfen. Staatliche Maßnahmen haben Vorrang; private Sicherheit handelt nachrangig und ohne Hoheitsbefugnisse. — z. B. ruft ein Wachdienst bei einer Straftat auf dem Objektgelände die Polizei, statt selbst hoheitlich einzuschreiten.

Was die Prüfung erwartet

Sachgebiet 1 prüft das Subsidiaritätsprinzip als Kern der Abgrenzung zwischen Polizei und privatem Bewachungsgewerbe. Der Rahmenplan führt „Abgrenzung der Aufgaben von Polizei, Sicherheits- und Ordnungsbehörden ... zu den Aufgaben und Befugnissen des privaten Bewachungsgewerbes" sowie „Gewaltmonopol/Gewaltenteilung" als eigene Prüfungsinhalte, auch wenn der Begriff selbst dort nicht wörtlich steht. Typische Prüfungsszenarien:

  • Welcher Grundsatz verbietet privater Sicherheit eigenständige Polizeimaßnahmen?
  • Was bedeutet Nachrangigkeit gegenüber der Polizei konkret?
  • Ändert eine Kooperation mit der Polizei die Befugnislage privater Sicherheit?

So funktioniert es

Art. 20 GG bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird — physischer Zwang bleibt damit grundsätzlich dem Staat vorbehalten. Aus diesem staatlichen Gewaltmonopol folgt das Subsidiaritätsprinzip: Private Sicherheit tritt nicht an die Stelle der Polizei, sondern handelt nachrangig; hoheitliche Maßnahmen bleiben ihr verschlossen. Als Sicherheitsmitarbeiter stützt du dich dabei auf Rechte, die jedem Bürger zustehen, und auf Befugnisse, die dein Auftraggeber dir vertraglich überträgt.

Dieses Nachrangverhältnis zeigt sich an den Jedermannsrechten: Triffst du jemanden auf frischer Tat oder verfolgst ihn, darfst du ihn festhalten, wenn er fluchtverdächtig ist oder seine Identität nicht sofort feststeht — auch ohne richterliche Anordnung. Diese Befugnis steht jedem Bürger zu, nicht nur der Polizei, und ersetzt keine polizeiliche Maßnahme.

Beispiel aus dem Dienst

Während deiner Streife im Kaufhaus beobachtest du, wie eine Person Ware einsteckt und den Ausgang ansteuert. Du sprichst sie an und hältst sie fest, weil du sie auf frischer Tat angetroffen hast und ihre Identität ungeklärt ist. Eine Durchsuchung oder Vernehmung führst du nicht durch — dafür fehlt dir die hoheitliche Befugnis. Stattdessen verständigst du die Polizei und übergibst ihr die Person, sobald sie eintrifft.

Nicht zu verwechseln mit …

Das Jedermannsrecht gibt dir als Sicherheitsmitarbeiter einzelne, eng umrissene Befugnisse wie die vorläufige Festnahme, Notwehr oder Notstand, die jedem Bürger zustehen. Das Subsidiaritätsprinzip ordnet diese Befugnisse der Polizei nach: Du handelst im Rahmen dieser Rechte, ersetzt aber keine polizeiliche Maßnahme.

Typischer Fehler in der Prüfung

Manche halten das Subsidiaritätsprinzip selbst für den tragenden Grundsatz — tatsächlich ist es die Folge des staatlichen Gewaltmonopols, das dem Sicherheitspersonal von vornherein keine eigene Zwangsbefugnis gibt. Ebenso falsch ist die Vorstellung, private Sicherheit stehe der Polizei gleichrangig oder übergeordnet gegenüber — sie bleibt nachgeordnet.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

Verwandte Begriffe

Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.

Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.