Glossar · § 34a GewO
Jedermannsrecht
Rechte, die jeder Bürger — also auch Sicherheitsmitarbeiter ohne hoheitliche Befugnisse — gegenüber anderen Personen geltend machen darf, z. B. vorläufige Festnahme bei auf frischer Tat betretenem Täter (§ 127 StPO), Notwehr und Notstand.
Rechtsgrundlage § 127 StPO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du weißt, dass Sicherheitsmitarbeiter keine eigene Amtsgewalt besitzen, sondern ihr Handeln auf Jedermannsrechte stützen — Rechte, die jedem Bürger zustehen, nicht nur Polizei oder anderen Amtsträgern. Der Rahmenplan führt Jedermannsrechte als Gegenstück zum staatlichen Gewaltmonopol. Typische Prüfungsszenarien:
- Auf welches Jedermannsrecht stützt sich eine vorläufige Festnahme?
- Gilt Notwehr auch für Sicherheitsmitarbeiter, nicht nur für die Polizei?
- Was ist von der Festnahmebefugnis noch gedeckt, was nicht mehr?
So funktioniert es
§ 127 StPO erlaubt jedermann — auch dir als Sicherheitsmitarbeiter ohne hoheitliche Befugnis — die vorläufige Festnahme, wenn du eine Person auf frischer Tat betriffst oder verfolgst und dabei Fluchtverdacht besteht oder ihre Identität nicht sofort feststellbar ist. Diese Befugnis steht jedem Bürger zu, nicht nur der Polizei.
Neben der Festnahme zählt auch die Notwehr (§ 32 StGB) zu den Jedermannsrechten: Wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig — auch dieses Recht gilt für jeden, nicht nur für Amtsträger. Notstand und Selbsthilfe ergänzen die Reihe: Der Rahmenplan führt sie zusammen mit den vertraglich und gesetzlich übertragenen Befugnissen als die Grundlagen auf, auf die sich Bewachungspersonal bei seinen Aufgaben stützen darf. Vom staatlichen Gewaltmonopol und den hoheitlichen Aufgaben der Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsbehörden bleiben sie klar getrennt.
Beispiel aus dem Dienst
Im Einlassdienst eines Kaufhauses beobachtest du, wie ein Mann eine Jacke einsteckt und ohne zu zahlen zum Ausgang läuft. Du hältst ihn direkt am Ausgang fest, noch während er die Ware bei sich trägt und seine Identität ungeklärt bleibt. Genau diese Tatfrische in Verbindung mit der offenen Identität trägt deine Festnahme nach § 127 StPO. Als Sicherheitsmitarbeiter hast du dabei keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei; das Festhalten stützt sich allein auf das Jedermannsrecht, das jedem Bürger gleichermaßen zusteht.
Nicht zu verwechseln mit …
Hausrecht setzt ein konkretes Grundstück oder Gebäude voraus, über das du im Auftrag des Eigentümers oder Besitzers bestimmst; Jedermannsrechte gelten davon unabhängig überall und stehen jedem Bürger zu, nicht nur demjenigen, der gerade ein Hausrecht ausübt.
Typischer Fehler in der Prüfung
- Aus der Festnahme ein Durchsuchungsrecht ableiten: § 127 StPO deckt nur das Festhalten.
- Sich auf eigene Amtsgewalt berufen: Eine bestandene Sachkundeprüfung oder ein Vertragsauftrag verleihen keine hoheitlichen Befugnisse wie der Polizei.
- Die Befugnis über die Übergabe hinaus nutzen: Ein eigenmächtiges Freilassen oder ein Verhör der festgehaltenen Person sind vom Jedermannsrecht nicht gedeckt.
Quellen
- § 127 StPO – Vorläufige Festnahme · abgerufen 2026-09-04
- § 32 StGB – Notwehr · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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