Glossar · § 34a GewO
Vorläufige Festnahme
Jedermann-Recht zur vorläufigen Festnahme einer Person, die auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist. Unverzügliche Übergabe an die Polizei; keine eigene Vernehmung zulässig.
Rechtsgrundlage § 127 StPO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du das Jedermann-Recht der vorläufigen Festnahme von den strafrechtlichen Rechtfertigungs- und Notstandsgründen im selben Sachgebiet unterscheidest. Der Rahmenplan führt § 127 StPO zusammen mit den Grundzügen der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei als eigenen Prüfungsinhalt. Typische Prüfungsszenarien:
- Wer darf nach § 127 StPO festnehmen, und unter welchen Voraussetzungen?
- Wie unterscheidet sich die Jedermann-Befugnis von der Befugnis der Polizei bei Gefahr im Verzug?
- Ist eine Festnahme auch bei Antragsdelikten ohne gestellten Antrag zulässig?
So funktioniert es
§ 127 Abs. 1 StPO gibt jedem — nicht nur Polizei oder Justiz — das Recht, eine Person auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn sie auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und entweder der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität sich nicht sofort feststellen lässt. Diese Jedermann-Befugnis setzt also entweder Fluchtverdacht oder eine ungeklärte Identität voraus, nicht schon die Tatbeobachtung allein.
Daneben kennt Absatz 2 eine eigene, weitergehende Befugnis für Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug: Sie greift, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls vorliegen — und geht damit über die Jedermann-Befugnis aus Absatz 1 hinaus. Nach Absatz 3 ist die vorläufige Festnahme zudem bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgbar sind, schon zulässig, bevor der Antrag überhaupt gestellt wurde.
Beispiel aus dem Dienst
Beim Streifengang durch ein Einkaufszentrum beobachtest du, wie eine Person eine Jacke aus einem Geschäft trägt, ohne zu bezahlen, und sofort in Richtung Ausgang läuft. Du sprichst sie an; sie kann sich nicht ausweisen und versucht, sich loszureißen. Weil sie auf frischer Tat betroffen wird und sowohl fluchtverdächtig ist als auch ihre Identität ungeklärt bleibt, darfst du sie nach § 127 Abs. 1 StPO festhalten, auch ohne dass ein Richter das angeordnet hat.
Nicht zu verwechseln mit …
Notwehr rechtfertigt eine Verteidigung nur gegen einen noch andauernden rechtswidrigen Angriff; die vorläufige Festnahme setzt dagegen voraus, dass jemand bereits auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird — sie sichert die Identität oder verhindert die Flucht, statt einen laufenden Angriff abzuwehren.
Typischer Fehler in der Prüfung
Beim sofortigen Abwehren eines laufenden Zugriffs — jemand will ein Fahrzeug vom bewachten Gelände wegfahren — greifen Prüflinge reflexhaft zur vorläufigen Festnahme. Die spezifische Grundlage ist dort das sachenrechtliche Abwehrrecht des Besitzdieners; § 127 StPO bleibt daneben höchstens eine zusätzliche strafprozessuale Option.
Quellen
- § 127 StPO – Vorläufige Festnahme · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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