Glossar · § 34a GewO
Staatliches Gewaltmonopol
Ausschließliches Recht des Staates, physischen Zwang rechtmäßig anzuwenden. Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse; ihr Handeln stützt sich allein auf zivilrechtliche Jedermannsrechte und vertragliche Grundlagen. — z. B. darf ein Wachmann im Objektschutz eine Person nicht wie die Polizei zwangsweise durchsuchen, sondern nur im Rahmen der Jedermannsrechte handeln.
Was die Prüfung erwartet
Der Rahmenplan nennt das Gewaltmonopol ausdrücklich als eigenen Lerninhalt: Du sollst die Aufgaben von Polizei, Sicherheits- und Ordnungsbehörden von denen des privaten Bewachungsgewerbes abgrenzen können, einschließlich möglicher Kooperationsformen zwischen beiden Seiten. Die IHK prüft dabei typischerweise, ob du erkennst, dass dir als Wachperson keine hoheitlichen Befugnisse zustehen und woher dein Handeln seine Grundlage stattdessen bezieht.
So funktioniert es
Art. 20 GG ordnet zu, wer Staatsgewalt ausübt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch Wahlen, Abstimmungen sowie besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt — private Akteure kommen darin nicht vor. Derselbe Artikel bindet diese drei Gewalten zugleich an die verfassungsmäßige Ordnung beziehungsweise an Gesetz und Recht: Auch staatlicher Zwang ist damit nie schrankenlos.
Das Grundgesetz sichert das zusätzlich ab: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Ein Bewachungsauftrag begründet kein solches Verhältnis; hoheitliche Zwangsbefugnisse folgen daraus nicht. Du handelst deshalb über Jedermannsrechte, die jedem Bürger zustehen, und über das Hausrecht, das du für deinen Auftraggeber ausübst.
Beispiel aus dem Dienst
Im Objektschutz beobachtest du nachts, wie eine Person auf dem Betriebsgelände in ein Lager einbricht. Du hältst sie fest und übergibst sie der eintreffenden Polizei — das trägt das Jedermannsrecht, nicht eine eigene hoheitliche Gewalt. Eine Durchsuchung nach weiteren Tatwerkzeugen oder eine förmliche Vernehmung bleiben dagegen der Polizei vorbehalten: Dafür fehlt dir jede eigene Befugnis, ganz gleich wie eindeutig die Lage wirkt.
Nicht zu verwechseln mit …
Jedermannsrechte wie die vorläufige Festnahme einer auf frischer Tat betroffenen Person stehen jedem Bürger zu, unabhängig von einem Auftrag oder einem Gebäude. Das Gewaltmonopol beantwortet die andere Frage: Es erklärt, warum dir daneben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse zuwachsen — auch dann nicht, wenn du ein Objekt im Auftrag betreust.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche schließen aus der Zusammenarbeit mit der Polizei oder aus einer abgeschlossenen Ausbildung, private Sicherheitskräfte erhielten dadurch selbst hoheitliche Befugnisse. Kooperationen ändern daran nichts: Ohne gesetzliche Übertragung bleibt jede hoheitliche Zwangsmaßnahme ausgeschlossen.
Quellen
- Art. 20 GG – Verfassungsgrundsätze, Widerstandsrecht · abgerufen 2026-09-05
- Art. 33 GG – Gleichheit der Staatsbürger, Berufsbeamtentum · abgerufen 2026-09-05
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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