Glossar · § 26a WEG
WEMoG 2020
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz — die zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene grundlegende Reform des WEG; sie verlieh der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer volle Rechtsfähigkeit, bündelte die Verwaltung bei ihr, erleichterte bauliche Veränderungen und führte den zertifizierten Verwalter ein.
Was die Prüfung erwartet
Am 1. Dezember 2020 trat das WEMoG in Kraft, und schon am 12. Januar 2021 erschien eine komplette Neubekanntmachung des WEG. Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt unter 2.1.1 die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum als Prüfungsgegenstand. Die Prüfung verlangt vor allem, dass du Sachverhalte sauber dem richtigen Zeitabschnitt zuordnest — Entscheidungen und Regeln von vor dem Stichtag gehören zum alten Recht.
So funktioniert es
§ 48 WEG knüpft an den Stichtag an: Ab dem 1. Dezember 2020 gelten drei namentlich genannte Vorschriften in ihrer reformierten Fassung, und zwar auch für Beschlüsse, die vorher gefasst oder gerichtlich ersetzt wurden. Dass dieser Stichtag überhaupt eine eigene Übergangsregel brauchte, zeigt, wie tief die Reform in bestehende Rechtsverhältnisse eingriff.
Für den zertifizierten Verwalter trifft dieselbe Vorschrift eine besondere Übergangsregel: Wer am 1. Dezember 2020 bereits als Verwalter amtierte, galt gegenüber seiner Gemeinschaft bis zum 1. Juni 2024 automatisch als zertifiziert, ohne die Prüfung ablegen zu müssen. Diese Anerkennung war von vornherein befristet — sie endete mit Ablauf der Übergangsfrist.
Beispiel aus der Verwaltung
Bei der Aktenübergabe eines Verwalterwechsels stellst du fest, dass der bisherige Verwalter die Gemeinschaft schon seit 2018 betreut — vor dem WEMoG-Stichtag. Für die Zeit bis zum 1. Juni 2024 durfte er sich auf die automatische Anerkennung als zertifizierter Verwalter stützen, ohne die Zertifizierungsprüfung abgelegt zu haben. Übernimmst du das Mandat heute, zählt diese Übergangsregel für dich nicht mehr.
Typischer Fehler in der Prüfung
Zwei Daten werden leicht verwechselt: Der 1. Dezember 2020 markiert den Reform-Stichtag selbst, ab dem die neuen Vorschriften gelten. Der 1. Juni 2024 markiert dagegen nur das Ende der Übergangsfrist für Verwalter, die schon vorher amtierten — beide Daten stehen in derselben Vorschrift, meinen aber unterschiedliche Dinge.
Quellen
- § 48 WEG – Übergangsvorschriften · abgerufen 2026-09-05
- Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34) · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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