Glossar · § 26a WEG
65-Prozent-EE-Vorgabe
Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen; in Bestandsgebäuden greift die Pflicht gestaffelt mit der kommunalen Wärmeplanung (Großstädte ab 1. November 2026, übrige Kommunen ab Mitte 2028) und mit Übergangsfristen.
Rechtsgrundlage § 42 GModG · § 43 GModG
Was die Prüfung erwartet
Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt unter 4.6 „Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung“ die Regeln zum Heizungstausch als eigenen Prüfungsgegenstand. Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 amtlich Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); dieselbe Reform hat die Heizungs-Ersatzpflicht neu gefasst. Für dich zählt deshalb nicht mehr eine feste Prozentzahl, sondern welche Technologie ein Eigentümer beim Heizungstausch wählen darf und wann überhaupt noch eine Mindestquote gilt.
So funktioniert es
§ 71 GModG, die frühere Heimat der pauschalen 65-Prozent-Regel für jede neu eingebaute Heizung, trägt seit der Reform nur noch die amtliche Überschrift „(weggefallen)“ — ebenso die Nachbarparagraphen § 72 und § 73. An ihre Stelle tritt eine Technologiewahl: Wird die Heizungsanlage eines Bestandsgebäudes ersetzt, richtet sich das nach § 42 GModG — der Eigentümer wählt eine von zehn im Gesetz genannten Optionen, etwa eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Wasserstoff, oder weiterhin eine mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickte Anlage. Für die meisten dieser Optionen verlangt das Gesetz keine eigene prozentuale Mindestquote.
Eine Quote überlebt nur als Sonderfall: Baut ein Eigentümer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung neu ein, muss er nach § 43 Abs. 1 GModG sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff stammen; die Stufe steigt bis zum 1. Januar 2040 auf höchstens 60 Prozent. Sie gilt ausschließlich für neu eingebaute fossile Anlagen, nicht für jede neue Heizung.
Beispiel aus der Verwaltung
Eine Eigentümerin bittet dich vor der Angebotsvergabe um Einschätzung, weil ihre alte Gasheizung ausfällt. Ein Installateur bietet eine neue Gasheizung an. Du weist die Versammlung darauf hin, dass diese Anlage, wenn sie nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wird, ab 2029 zu mindestens 10 Prozent mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden muss und die Quote danach weiter steigt. Als Alternative ohne jede Quote schlägst du eine Wärmepumpe vor; die Angebote dafür holt die Versammlung zusätzlich ein.
Nicht zu verwechseln mit …
Die BEG zahlt einen freiwilligen Investitionszuschuss für eine bereits gewählte Maßnahme. § 42 GModG verpflichtet dagegen unabhängig von jeder Förderung: Beim Heizungstausch musst du dich für eine der zehn Optionen entscheiden, ob dafür eine Förderung fließt oder nicht.
Typischer Fehler in der Prüfung
Wer die frühere 65-Prozent-Regel noch im Kopf hat, überträgt sie fälschlich auf jede neue Heizung. Tatsächlich kennt das heutige Recht eine Mindestquote nur noch für neu eingebaute fossile Anlagen, und selbst deren höchste Stufe erreicht 2040 nur 60 Prozent — nie 65.
Quellen
- GModG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden* (Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG) · abgerufen 2026-09-05
- § 71 GModG – (weggefallen) · abgerufen 2026-09-05
- § 42 GModG – Grundsatz · abgerufen 2026-09-05
- § 43 GModG – Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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