Glossar · § 26a WEG
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Geförderte, von Energieberatern erstellte Gesamtstrategie, die energetische Sanierungsschritte eines Gebäudes in sinnvoller Reihenfolge über bis zu 15 Jahre darstellt; die Umsetzung von iSFP-Maßnahmen erhöht den Fördersatz der BEG-Einzelmaßnahmen um fünf Prozentpunkte.
Was die Prüfung erwartet
Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt unter 4.6 „Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung“ den individuellen Sanierungsfahrplan als Prüfungsgegenstand. Anders als viele Begriffe aus Sachgebiet 4 ist der iSFP nicht nur Fachbegriff ohne eigene Rechtsgrundlage: § 35c EStG nennt ihn ausdrücklich als Bestandteil eines vom BAFA anerkannten Förderprogramms und knüpft eine eigene Steuerermäßigung daran.
So funktioniert es
§ 35c EStG ermäßigt bei energetischen Maßnahmen an einem selbstgenutzten Gebäude die tarifliche Einkommensteuer im Jahr des Abschlusses und im Jahr danach um je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro. Innerhalb dieses Rahmens nennt das Gesetz den individuellen Sanierungsfahrplan ausdrücklich: Er gehört zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“, für das das BAFA die Energieberater fachlich zulässt.
Für die Kosten dieser Energieberatung gilt ein eigener, höherer Satz: Abweichend von Satz 1 mindert sich die Steuer um 50 Prozent dieser Aufwendungen — aber nur, wenn du den Energieberater mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragst. Die Beratung wird damit nicht für sich begünstigt, sondern als Teil der Maßnahme, allerdings mit dem höheren Satz.
Beispiel aus der Verwaltung
Du beauftragst einen Energieberater, der die Eigentümer zunächst mit einem individuellen Sanierungsfahrplan berät und anschließend die energetische Sanierung der Fassade planerisch begleitet. Nach Abschluss der Dämmung erklärst du den selbstnutzenden Eigentümern, dass sie die Kosten für die Beratung im Jahr der Fertigstellung mit 50 statt mit 7 Prozent von der Einkommensteuer absetzen können – die Dämmung selbst bleibt bei der gestaffelten Ermäßigung nach Satz 1.
Nicht zu verwechseln mit …
Förderung oder Steuerermäßigung — beides zusammen geht nicht: Nimmst du für die energetische Maßnahme einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen (etwa über die BEG) in Anspruch, entfällt die Ermäßigung nach § 35c EStG für sie (Abs. 3 Satz 2). Vor der Beauftragung musst du die Eigentümer deshalb vor diese Wahl stellen.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge verwechseln leicht die beiden Sätze: Die energetische Maßnahme selbst wird mit 7 Prozent pro Jahr bezuschusst, die Energieberatung, aus der der iSFP entsteht, dagegen mit 50 Prozent der Kosten — einen deutlich höheren Satz, den viele übersehen.
Quellen
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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