Glossar · § 26a WEG
Blower-Door-Test
Differenzdruckverfahren zur Messung der Luftdichtheit der Gebäudehülle: Ein Gebläse in der Tür erzeugt 50 Pascal Über- bzw. Unterdruck, gemessen wird die Luftwechselrate n50; das GEG verlangt eine dauerhaft luftundurchlässige Gebäudehülle.
Rechtsgrundlage § 13 GEG
Was die Prüfung erwartet
Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt 4.6 „Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung" als Prüfungsgegenstand. Die IHK prüft, ob du zwei Normen sauber auseinanderhältst: § 13 GModG verlangt allgemein eine dauerhaft luftundurchlässige Gebäudehülle, unabhängig davon, ob sie je gemessen wird; § 26 GModG regelt nur, wie eine solche Messung technisch abläuft und wofür sie sich lohnt.
So funktioniert es
§ 13 GModG (vormals GEG) verlangt, ein Gebäude so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist — eine Anforderung an den Neubau, die für sich genommen keine Messung verlangt. Ob eine Gebäudehülle diese Dichtheit tatsächlich erreicht, lässt sich mit dem sogenannten Blower-Door-Test prüfen: einem Gebläse in der Türöffnung, das wechselnd Über- und Unterdruck erzeugt. „Blower-Door" und der Kennwert „n50" sind dabei Begriffe der zugrunde liegenden Prüfnorm, nicht des Gesetzes selbst.
Wird eine solche Messung durchgeführt, schreibt § 26 GModG vor, dass sowohl mit Über- als auch mit Unterdruck gemessen wird, und knüpft an den bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pascal gemessenen Volumenstrom zulässige Höchstwerte. Der Nutzen liegt in der Anrechnung: Das Messergebnis darf auf den Jahres-Primärenergiebedarf angerechnet werden — die Messung selbst bleibt aber eine Option, keine Pflicht für jedes Gebäude.
Beispiel aus der Verwaltung
Ein Bauträger errichtet eine neue Eigentumswohnanlage, und du wirst schon vor der Fertigstellung zum Verwalter der künftigen Eigentümergemeinschaft bestellt. Bei der Bauabnahme führt ein Fachbetrieb den Blower-Door-Test durch: Das Gebläse erzeugt nacheinander Über- und Unterdruck bei 50 Pascal, der gemessene Volumenstrom bleibt unter dem zulässigen Höchstwert. Der Bauträger lässt sich das Ergebnis auf den Jahres-Primärenergiebedarf anrechnen und übergibt dir das Protokoll für die Objektakte.
Nicht zu verwechseln mit …
Der Energieausweis bewertet die energetische Gesamtqualität eines Gebäudes rechnerisch oder anhand des Verbrauchs und dokumentiert sie für zehn Jahre. Der Blower-Door-Test misst dagegen nur einen einzigen physikalischen Wert direkt vor Ort — die Luftdichtheit der Hülle — und liefert kein eigenständiges, langfristig gültiges Dokument.
Typischer Fehler in der Prüfung
- „Blower-Door" und „n50" für Begriffe des Gesetzes halten: § 26 GModG spricht nur von „Bezugsdruckdifferenz" und „gemessenem Volumenstrom" — die DIN-Bezeichnungen stammen aus der referenzierten Prüfnorm.
- Annehmen, jedes Gebäude müsse gemessen werden: § 13 GModG verlangt die Dichtheit, aber keine Messpflicht dazu.
Quellen
- § 13 GModG – Dichtheit · abgerufen 2026-09-05
- § 26 GModG – Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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