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Glossar · § 26a WEG

Drempel (Kniestock)

Über die Rohdecke des obersten Geschosses hinausgeführter Teil der Außenwand, auf dem die Dachkonstruktion aufliegt; je höher der Drempel, desto größer die nutzbare Fläche und Stehhöhe im Dachgeschoss.

Rechtsgrundlage § 4 WoFlV · § 1 WoFlV

Was die Prüfung erwartet

Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt den Drempel unter 1.1 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen – die IHK prüft ihn dort als Bauteil, das du in Bauzeichnungen wiedererkennen musst. Für dich zählt er vor allem wirtschaftlich: Er beeinflusst, wie viel Fläche eines ausgebauten Dachgeschosses in eine Wohnflächenberechnung eingeht, und wirkt sich als Merkmal auf die Ermittlung des Sachwerts aus.

So funktioniert es

Der Drempel hebt die Außenwand über die Rohdecke des obersten Geschosses hinaus und schafft damit mehr lichte Höhe unter der Dachschräge. Das wirkt sich auf die Wohnflächenberechnung aus: Wird die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet, rechnet § 4 WoFlV Grundflächen nach ihrer lichten Höhe gestaffelt an – Flächen mit mindestens zwei Metern Höhe zählen voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte. Je höher der Drempel die Dachschräge anhebt, desto mehr Fläche des Dachgeschosses erreicht in diesem Fall die volle oder zumindest die hälftige Anrechnung.

Auch die Wertermittlung berücksichtigt den Drempel: Anlage 4 zur ImmoWertV führt die Drempelhöhe neben Dachneigung und Giebelbreite als Merkmal auf, von dem die Wohnfläche des ausgebauten Dachgeschosses wesentlich abhängt, und sieht für einen fehlenden Drempel in der Regel einen Abschlag vor.

Beispiel aus der Verwaltung

Bei der Objektbegehung eines ausgebauten Dachgeschosses prüfst du anhand der Bauzeichnung, wie viel der Fläche unter der Dachschräge als Wohnfläche zählt, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet wird. Der Drempel hebt die Außenwand über die Rohdecke hinaus und vergrößert dadurch den Bereich, der die für eine volle Anrechnung nötige lichte Höhe von zwei Metern erreicht. Wäre der Drempel niedriger, würde derselbe Raum über weite Strecken nur zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung eingehen, statt größtenteils voll zu zählen – für den Eigentümer macht das einen spürbaren Unterschied in der ausgewiesenen Wohnfläche.

Nicht zu verwechseln mit …

Die Attika ist die über die Dachfläche hinausgeführte Aufkantung am Rand eines Flachdachs, die die Abdichtung nach oben abschließt und als Absturzsicherung dient. Der Drempel gehört dagegen zum geneigten Dach: Er trägt die Dachkonstruktion und wirkt sich über die lichte Höhe auf die anrechenbare Wohnfläche aus, während die Attika mit der Wohnflächenberechnung nichts zu tun hat.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge gehen oft von einer Alles-oder-nichts-Regel aus: Entweder zählt eine Fläche voll oder gar nicht. Tatsächlich staffelt § 4 WoFlV die Anrechnung nach lichter Höhe – zwischen einem und zwei Metern zählt eine Fläche nur zur Hälfte. Wie stark der Drempel die Dachschräge anhebt, entscheidet deshalb mit, in welche Stufe eine Fläche fällt.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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