Glossar · § 26a WEG
Lageplan
Maßstabsgetreue zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden auf Grundlage des Liegenschaftskatasters; Bestandteil des Bauantrags und Orientierungsgrundlage der Verwaltung.
Was die Prüfung erwartet
Die Anlage 1 zur ZertVerwV nennt unter 1.1 nur „Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen“ — ohne den Lageplan als eigene Planart zu benennen oder zu erklären. Die Prüfung fragt deshalb nicht nach Inhalten des Lageplans selbst, sondern danach, ob du ihn im System der Bauzeichnungen von Grundriss, Schnitt, Ansicht und Werkplan richtig einordnest und weißt, wofür jede Planart taugt.
So funktioniert es
Der Lageplan ist die maßstabsgetreue zeichnerische Darstellung eines einzelnen Grundstücks: Er hält dessen Grenzen, die Flurstücksnummern und die vorhandenen Gebäude fest, und zwar auf Grundlage des Liegenschaftskatasters. Er zeigt das Grundstück von oben; der Grundriss stellt dagegen die Raumaufteilung innerhalb eines einzelnen Geschosses dar, die Ansicht die Fassade von außen. Als Bestandteil des Bauantrags gehört er zu den Unterlagen, die dem Vorhaben beiliegen und zeigen, wo es auf dem Grundstück liegt; als Orientierungsgrundlage der Verwaltung hilft er dir im Alltag, Grenzen und Abstände auf einen Blick zu erfassen, ohne selbst nachzumessen.
Beispiel aus der Verwaltung
Vor der Gerüstaufstellung für die Dachsanierung schaust du im Lageplan nach, wie nah das Gebäude an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht. So weißt du schon vor dem ersten Anruf beim Gerüstbauer, ob das Gerüst überhaupt auf dem eigenen Grundstück Platz findet.
Nicht zu verwechseln mit …
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche, flächendeckende Verzeichnis aller Flurstücke in Katasterkarte und Katasterbuch. Der Lageplan ist nur dessen zeichnerischer Ausschnitt für ein einzelnes Grundstück — das Kataster führt den vollständigen Bestand, der Lageplan zeigt daraus nur den Ausschnitt, den du gerade brauchst.
Typischer Fehler in der Prüfung
Grundriss, Schnitt, Ansicht und Lageplan werden leicht verwechselt, weil alle vier zu den Bauzeichnungen zählen. Nur der Lageplan zeigt das Grundstück von oben mit Grenzen und Gebäudelage; für Rauminhalte, Geschosshöhen oder die Fassade brauchst du die jeweils andere Planart.
Quellen
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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