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Glossar · § 26a WEG

Legionellen

Bakterien, die sich in stehendem, lauwarmem Trinkwasser (etwa 25–55 °C) vermehren und beim Einatmen zerstäubten Wassers — z. B. beim Duschen — schwere Lungenentzündungen auslösen können. Gegenmaßnahmen: ausreichend heiße Warmwassertemperaturen, Vermeidung von Stagnation und die regelmäßige Legionellenprüfung (§ 31 TrinkwV).

Rechtsgrundlage § 31 TrinkwV

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du weißt, wann die Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV überhaupt greift und welche Schritte folgen, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht wird. Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt unter 1.3 die Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich — dort hängt der Umgang mit Legionellen. Häufige Prüfungsfragen dazu:

  • Welche Anlagen sind zur Legionellenuntersuchung verpflichtet, welche nicht?
  • Wie oft muss untersucht werden?
  • Was muss der Betreiber tun, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht wird?

So funktioniert es

Legionellen sind Bakterien, die sich in stehendem, lauwarmem Trinkwasser vermehren; beim Einatmen zerstäubten Wassers, etwa beim Duschen, können sie schwere Lungenentzündungen auslösen. Dagegen helfen ausreichend heißes Warmwasser und die Vermeidung von Stagnation.

Ob und wie oft du das Trinkwasser darauf untersuchen lässt, regelt die Legionellenprüfung nach § 31 TrinkwV: Die Pflicht trifft dich nur, wenn du das Wasser gewerblich oder öffentlich abgibst und die Anlage zusätzlich einen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder mit mehr als 3 Litern Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle hat, Duschen oder andere Vernebelungseinrichtungen vorhanden sind und das Gebäude kein Ein- oder Zweifamilienhaus ist. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entfällt die Prüfpflicht; bei gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe prüfst du mindestens alle drei Jahre. Wird dabei der technische Maßnahmenwert von 100 je 100 Milliliter erreicht, greift § 51 TrinkwV: Du zeigst das unverzüglich dem Gesundheitsamt an, sofern das nicht schon die Untersuchungsstelle getan hat, und klärst ebenso unverzüglich die Ursache.

Beispiel aus der Verwaltung

Bei der jährlichen Heizungswartung prüfst du, ob der zentrale Warmwasserspeicher deines vermieteten Mehrfamilienhauses mit 600 Litern Inhalt und den vorhandenen Duschen die Voraussetzungen für eine Legionellenuntersuchung erfüllt. Weil du das Trinkwasser damit gewerblich abgibst und das Gebäude acht Wohnungen hat, also kein Ein- oder Zweifamilienhaus ist, beauftragst du die Untersuchung fristgerecht. Meldet das Labor, dass der technische Maßnahmenwert erreicht ist, informierst du unverzüglich das Gesundheitsamt, sofern das Labor das nicht schon selbst erledigt hat.

Nicht zu verwechseln mit …

Die Legionellenprüfung ist die konkrete Untersuchungspflicht selbst — wer wann wie oft prüfen lassen muss. Legionellen als Begriff bezeichnet dagegen die Bakterien und die Gesundheitsgefahr, die diese Prüfpflicht überhaupt erst rechtfertigt: Das Bakterium ist der Grund, die Prüfung die gesetzliche Antwort darauf.

Typischer Fehler in der Prüfung

Viele glauben, die Untersuchungspflicht hänge von der Warmwassertemperatur ab. Die Temperatur ist für den Schutz vor Legionellen entscheidend, für die Prüfpflicht selbst aber ohne Bedeutung: § 31 TrinkwV knüpft an Anlagengröße oder Leitungsinhalt, Vernebelungseinrichtungen, Gebäudetyp und die Art der Abgabe an — nicht an einen Temperaturwert.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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