Glossar · § 26a WEG
Abfallhierarchie
Gesetzliche Rangfolge von Maßnahmen der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige (insbesondere energetische) Verwertung, 5. Beseitigung; Vorrang hat jeweils die umweltverträglichste Stufe.
Rechtsgrundlage § 6 Abs. 1 KrWG
Was die Prüfung erwartet
Bevor du im Verwalteralltag über Entsorgung entscheidest — von der Wahl der Reinigungsmittel bis zur Sperrmüllabfuhr nach einem Mieterauszug —, gibt § 6 Abs. 1 KrWG eine feste Rangfolge vor. Sie ist neben dem Gebäudeenergiegesetz Teil des Prüfungsgegenstands 1.3 „Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich" der Anlage 1 zur ZertVerwV. Geprüft wird typischerweise, welche Stufe eine konkrete Maßnahme trifft und ob die Rangfolge wirklich ausnahmslos gilt.
So funktioniert es
§ 6 Abs. 1 KrWG ordnet Maßnahmen der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in eine feste Rangfolge: Vermeidung geht vor Vorbereitung zur Wiederverwendung, diese vor Recycling, danach folgt sonstige Verwertung — insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung — und erst zuletzt die Beseitigung. Zwingend ist diese Reihenfolge aber nicht in jedem Einzelfall: Vorrang hat diejenige Maßnahme, die Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung von Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip am besten schützt, auch wenn das eine niedrigere Stufe bedeutet.
Für Verwertung und Beseitigung konkretisiert § 7 Abs. 2 KrWG die Rangfolge: Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung verpflichtet, die grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung hat. Dieser Vorrang entfällt aber, wenn die Beseitigung nachweislich den besseren Schutz von Mensch und Umwelt bietet, und ebenso für Abfälle, die unmittelbar und üblicherweise aus Forschung und Entwicklung stammen.
Beispiel aus der Verwaltung
Nach dem Austausch der alten Heizkessel im Rahmen der Heizungswartung bietet ein Entsorger an, die ausgebauten Kessel zur Wiederverwendung aufzubereiten, statt sie zu verschrotten. Weil die Wiederverwendung in der Rangfolge vor dem Recycling steht, wählst du das Angebot des Entsorgers — es sei denn, ein Gutachten würde ausnahmsweise belegen, dass eine andere Maßnahme dem Schutz von Mensch und Umwelt im konkreten Fall besser dient.
Nicht zu verwechseln mit …
Das Gebäudeenergiegesetz fasst die energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand sowie die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für Wärme und Kälte zusammen. Die Abfallhierarchie betrifft dagegen, was mit Abfällen geschieht, die bei Bau, Sanierung oder laufendem Betrieb überhaupt erst anfallen.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge behandeln den Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung als ausnahmslos. Tatsächlich entfällt er, wenn die Beseitigung nachweislich den besseren Schutz für Mensch und Umwelt bietet, und ebenso für Abfälle aus Forschung und Entwicklung — beide Ausnahmen gehören zur Regel dazu, nicht nur die erste.
Quellen
- § 6 KrWG – Abfallhierarchie · abgerufen 2026-09-05
- § 7 KrWG – Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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