Glossar · § 34a GewO
Amtsanmaßung
Strafbar macht sich, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Für private Sicherheitskräfte die zentrale Grenze: Sie handeln nie hoheitlich. — z. B. macht sich ein Türsteher strafbar, der sich als Polizist ausgibt, um jemanden festzuhalten.
Rechtsgrundlage § 132 StGB
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft Amtsanmaßung im Besonderen Teil des Strafrechts als Straftat gegen die öffentliche Ordnung — für dich im Wachdienst die zentrale Grenze, weil du als private Sicherheitskraft nie hoheitlich handelst. Typische Prüfungsszenarien:
- Reicht eine polizeiähnliche Uniform allein schon für § 132 StGB?
- Was ändert eine mündliche Behauptung, „von der Polizei" zu sein?
- Warum muss sich dein Dienstausweis von einem amtlichen Ausweis deutlich unterscheiden?
So funktioniert es
§ 132 StGB bestraft, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf — mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Nimmst du für dich eine amtliche Befugnis in Anspruch, die dir nicht zusteht, befasst du dich damit unbefugt mit einem öffentlichen Amt im Sinne der Vorschrift.
Diese Grenze spiegelt sich auch gewerberechtlich: Dein Dienstausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet (§ 18 BewachV) — eine Vorgabe, die genau verhindern soll, dass man dich mit hoheitlichem Personal verwechselt.
Beispiel aus dem Dienst
Bei einer Kontrolle am Einlass eines Geländes hältst du eine Person fest, die sich weigert, ihren Ausweis zu zeigen, und sagst: „Ich bin von der Polizei — kommen Sie bitte mit." Mit dieser Behauptung erfüllst du § 132 StGB: Du befasst dich unbefugt mit einem öffentlichen Amt, weil du eine polizeiliche Befugnis vorgibst, die dir als privater Sicherheitsmitarbeiter nicht zusteht.
Nicht zu verwechseln mit …
Freiheitsberaubung ist die eigenständige Tat, wenn du jemanden ohne Festnahmegrund tatsächlich einsperrst oder am Weggehen hinderst — schon kurze Dauer genügt. Sie betrifft die physische Freiheit des Betroffenen, während die Amtsanmaßung daran anknüpft, dass du dir eine hoheitliche Befugnis anmaßt, die dir nicht zusteht.
Typischer Fehler in der Prüfung
Bloßes Tragen einer polizeiähnlichen Uniform erfüllt § 132 StGB noch nicht — es braucht den Anschein tatsächlicher Amtsausübung, etwa durch eine ausdrückliche Behauptung. Liegt diese vor, ändert ein Uniformaufdruck wie „Security" daran nichts.
Quellen
- § 132 StGB – Amtsanmaßung · abgerufen 2026-09-04
- § 18 BewachV – Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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