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Glossar · § 34a GewO

Körperverletzung

Misshandlung oder Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person. Grundtatbestand; qualifizierte Formen u. a. gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Notwehr kann rechtfertigend wirken.

Rechtsgrundlage § 223 StGB

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du erkennst, wann dein Krafteinsatz die Grenze zur Körperverletzung überschreitet und wodurch sich die Tat verschärft. Der Rahmenplan führt Körperverletzung als eigenen Prüfungspunkt neben Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung. Typische Prüfungsszenarien:

  • Wann ist ein Festhalten noch erlaubt, wann wird daraus Körperverletzung?
  • Wann verschärft sich die Tat zur gefährlichen Körperverletzung?
  • Bleibt der Versuch einer Körperverletzung straflos?

So funktioniert es

§ 223 StGB stellt die körperliche Misshandlung oder die Gesundheitsschädigung einer anderen Person unter Strafe — der Grundtatbestand der Körperverletzung. Schon der Versuch ist ausdrücklich strafbar, anders als bei vielen anderen Vergehen. Bloßes Festhalten oder Anfassen erfüllt diesen Tatbestand für sich genommen nicht: Es braucht eine tatsächliche Misshandlung oder eine Beeinträchtigung der Gesundheit.

Setzt der Täter dabei eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug ein, verschärft sich die Tat zur gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) mit deutlich höherem Strafrahmen als beim Grundtatbestand.

Beispiel aus dem Dienst

Beim Einlassdienst hältst du einen aggressiven Gast fest, der versucht, unangemeldet an dir vorbeizudrängen. Das bloße Festhalten am Arm ist für sich genommen noch keine Körperverletzung. Reißt du ihn dabei jedoch so ruckartig zurück, dass sein Arm überdehnt wird und er Schmerzen davonträgt, misshandelst du ihn körperlich — der Tatbestand des § 223 StGB ist erfüllt.

Nicht zu verwechseln mit …

Freiheitsberaubung betrifft das Einsperren oder unbegründete Festhalten einer Person als solches — schon kurze Dauer genügt, unabhängig davon, ob dabei jemand verletzt wird. Körperverletzung setzt dagegen eine tatsächliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung voraus: Wer nur festhält, ohne zu verletzen, kann jemanden der Freiheit berauben — eine Körperverletzung folgt daraus nicht automatisch.

Typischer Fehler in der Prüfung

  • Einen Dienstauftrag als Rechtfertigung für unverhältnismäßige Gewalt werten: Er entschuldigt keine Kraft, die über das Nötige hinausgeht.
  • Nach Ende des Angriffs weiterschlagen und auf Verwirrung oder Schreck hoffen: Das entschuldigt nur ein Übermaß während des Angriffs selbst, nicht danach — wer weiterschlägt, wenn der Angreifer schon kampfunfähig am Boden liegt, bleibt strafbar.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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