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Glossar · § 34a GewO

Beleidigung

Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung. Grundsätzlich Antragsdelikt (§ 194 StGB); bei öffentlicher Begehung, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels Tätlichkeit erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre. — z. B. kann auch ein öffentlich beschimpfter Sicherheitsmitarbeiter selbst Strafantrag stellen.

Rechtsgrundlage § 185 StGB

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft die Beleidigung als eigenen Pflichtstoff-Punkt im besonderen Teil des StGB — insbesondere, dass sie trotz möglicher Verschärfung Antragsdelikt bleibt. Typische Prüfungsszenarien:

  • Wer ist bei einer Beleidigung im Dienst antragsberechtigt?
  • Ändert die öffentliche Begehung den Verfolgungsmodus?
  • Wann kann zusätzlich der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen?

So funktioniert es

§ 185 StGB bedroht die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; wird sie öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen, steigt der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre.

Verfolgt wird sie nach § 194 StGB nur auf Antrag des Verletzten. Nur wenn sich die Tat gegen einen Amtsträger, einen besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst richtet, kann zusätzlich der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen. Als privater Sicherheitsmitarbeiter fällst du nicht darunter — bist du selbst betroffen, musst du den Antrag selbst stellen.

Beispiel aus dem Dienst

Bei einer Kontrolle im Einzelhandel beschimpft dich ein erwischter Kunde lautstark vor mehreren wartenden Kunden. Weil die Beleidigung öffentlich fällt, reicht der Strafrahmen bis zu zwei Jahren. Verfolgt wird sie trotzdem nur, wenn du selbst als Verletzter Strafantrag stellst — dein Arbeitgeber kann das nicht an deiner Stelle übernehmen, weil du kein Amtsträger bist und dir kein Dienstvorgesetzter zur Seite steht.

Nicht zu verwechseln mit …

Verleumdung setzt eine Tatsachenbehauptung voraus, die der Täter wider besseres Wissen als unwahr verbreitet — er weiß also sicher, dass sie nicht stimmt. Die Beleidigung greift die Ehre dagegen schon durch das Werturteil an, ohne dass es auf den Wahrheitsgehalt einer Tatsache ankommt.

Typischer Fehler in der Prüfung

Dass die öffentliche Begehung den Strafrahmen auf zwei Jahre erhöht, lässt manche annehmen, die Tat würde damit zum Offizialdelikt — sie bleibt aber Antragsdelikt. Und für den Strafantrag brauchst du keine zwei bestätigenden Zeugen; deine eigene Erklärung als Verletzter genügt.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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