Glossar · § 34a GewO
Antragsdelikt
Straftat, die grundsätzlich nur auf Strafantrag des Verletzten verfolgt wird (§ 77 StGB); der Antrag ist binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter zu stellen (§ 77b StGB). Bei absoluten Antragsdelikten ist der Antrag zwingend, bei relativen kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag einschreiten, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht (z. B. Körperverletzung, § 230 StGB). Gegensatz: Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird. — z. B. wird Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) nur auf Antrag des Hausrechtsinhabers verfolgt.
Rechtsgrundlage § 77 StGB · § 77b StGB
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du Antrags-, Offizial- und Privatklagedelikte auseinanderhältst — ein eigener Pflichtstoff-Punkt im Allgemeinen Teil des StGB. Typische Prüfungsszenarien:
- Wer darf den Strafantrag stellen und bis wann?
- Bleibt eine Tat ohne Antrag straflos oder nur unverfolgt?
- Wann schreitet die Staatsanwaltschaft trotzdem ein?
So funktioniert es
Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Verletzte: § 77 StGB erlaubt ihm, den Strafantrag zu stellen, und sind mehrere Personen verletzt, kann jede unabhängig von den anderen handeln. Für den Antrag läuft eine Ausschlussfrist von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Berechtigte sowohl von der Tat als auch von der Person des Täters Kenntnis erlangt (§ 77b StGB) — versäumt er die Frist, wird die Tat nicht mehr verfolgt. Das Gegenstück ist das Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt, ohne auf einen Antrag zu warten.
Manche Antragsdelikte sind nur relativ: Bei der vorsätzlichen und der fahrlässigen Körperverletzung darf die Staatsanwaltschaft nach § 230 StGB auch ohne Antrag einschreiten, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Beispiel aus dem Dienst
Bei einem nächtlichen Einsatz schubst dich ein aggressiver Besucher gegen eine Wand, sodass du dir den Arm prellst. Erst Wochen später erfährst du über die Videoaufzeichnung seinen Namen. Ab diesem Tag der Kenntnis läuft deine Dreimonatsfrist für den Strafantrag. Stellst du keinen Antrag, bleibt die Körperverletzung als Tat dennoch erfüllt — die Staatsanwaltschaft greift dann nur ein, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Privatklage beantwortet eine andere Frage: nicht, ob verfolgt werden darf, sondern wer die Verfolgung betreibt. Bei Delikten wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung kann der Verletzte ohne vorherige Anrufung der Staatsanwaltschaft selbst vor Gericht klagen; die Staatsanwaltschaft übernimmt nur bei öffentlichem Interesse.
Typischer Fehler in der Prüfung
Dass auch die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB ein Antragsdelikt ist, wird oft übersehen — nicht nur die vorsätzliche Tat braucht den Antrag. Und die Dreimonatsfrist startet nicht am Tattag, sondern erst, wenn du Tat und Täter kennst.
Quellen
- § 77 StGB – Strafantragsrecht · abgerufen 2026-09-04
- § 77b StGB – Antragsfrist · abgerufen 2026-09-04
- § 230 StGB – Antragserfordernis bei Körperverletzung · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
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