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Glossar · § 34a GewO

Verleumdung

Behaupten oder Verbreiten einer unwahren Tatsache über einen anderen wider besseres Wissen, die geeignet ist, ihn verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen (§ 187 StGB). Anders als bei der üblen Nachrede weiß der Täter sicher, dass die Tatsache unwahr ist. — z. B. die bewusst erfundene Diebstahlsbeschuldigung gegen einen Gast.

Rechtsgrundlage § 187 StGB

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft, ob du die Ehrdelikte im Sicherheitsalltag sauber auseinanderhältst: Verleumdung verlangt eine wider besseres Wissen behauptete unwahre Tatsache, während bei der üblen Nachrede schon genügt, dass sich die Behauptung nicht als wahr erweisen lässt. Namentlich nennt der Rahmenplan für Sachgebiet 4 nur die Beleidigung — abgefragt wird die Unterscheidung trotzdem, weil alle drei Delikte dieselbe Ehre schützen.

So funktioniert es

§ 187 StGB erfasst, wer wider besseres Wissen über einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, ihn verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden. Entscheidend ist das sichere Wissen um die Unwahrheit: Du musst die Tatsache selbst für falsch halten, nicht nur Zweifel daran haben. Begehst du die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts, steigt die Strafe auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Die üble Nachrede (§ 186 StGB) setzt die Latte niedriger: Dort genügt, dass die behauptete Tatsache nicht erweislich wahr ist — bleibt die Wahrheit unbewiesen, ist die Äußerung strafbar, ohne dass der Täter die Unwahrheit sicher kennen muss.

Beispiel aus dem Dienst

Ein Kaufhausdetektiv hat gesehen, wie ein Kollege heimlich eine teure Uhr aus der Vitrine nimmt. Trotzdem erzählt er der Geschäftsleitung, ein bestimmter Kunde habe die Uhr gestohlen — obwohl er genau weiß, dass das nicht stimmt, weil er die Beobachtung selbst gemacht hat. Diese wissentlich falsche Beschuldigung erfüllt Verleumdung: Er kennt die Unwahrheit sicher und verbreitet die Tatsache trotzdem — und sie ist geeignet, den Kunden verächtlich zu machen.

Nicht zu verwechseln mit …

Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung; bei öffentlicher Begehung reicht ihr Strafrahmen bis zu zwei Jahre. Verleumdung setzt dagegen eine konkrete, wider besseres Wissen behauptete unwahre Tatsache voraus, die geeignet ist, den anderen verächtlich zu machen oder seinen Kredit zu gefährden.

Typischer Fehler in der Prüfung

Viele verwechseln die Strafrahmen: Verleumdung ist schärfer bestraft als die einfache Beleidigung, nicht umgekehrt. Ebenso falsch ist die Annahme, Verleumdung setze eine schriftliche Behauptung voraus — auch eine mündliche Äußerung erfüllt § 187 StGB, wenn du die Unwahrheit sicher kennst.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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