Glossar · § 34a GewO
Privatklage
Bestimmte Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder leichte Körperverletzung kann der Verletzte ohne vorherige Anrufung der Staatsanwaltschaft selbst vor Gericht verfolgen; die StA übernimmt nur bei öffentlichem Interesse. Zulässig ist die Privatklage bei diesen Delikten erst nach einem erfolglosen Sühneversuch vor der zuständigen Vergleichsbehörde (§ 380 StPO).
Rechtsgrundlage § 374 StPO · § 380 StPO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du zwischen Antrags-, Offizial- und Privatklagedelikten unterscheidest — der DIHK-Rahmenplan führt diese Dreiteilung als eigenen Prüfungsinhalt neben Notwehr und dem Besonderen Teil des StGB. Für Sicherheitspersonal ist das relevant, weil dir im Objektschutz gerade Hausfriedensbruch, Beleidigung oder leichte Körperverletzung häufig selbst widerfahren. Typische Prüfungsszenarien:
- Braucht die Privatklage vorher die Staatsanwaltschaft?
- Welche Delikte lassen sich per Privatklage verfolgen?
- Was muss vor der Klage geschehen?
So funktioniert es
§ 374 StPO erlaubt dir bei bestimmten Delikten, selbst Privatklage zu erheben, ohne vorher die Staatsanwaltschaft einzuschalten — das gilt für Hausfriedensbruch und Beleidigung, aber auch für Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Wirst du bei deiner Arbeit im Objektschutz Opfer eines solchen Delikts, kannst du die Verfolgung dadurch selbst betreiben, statt auf ein Ermittlungsverfahren zu warten.
Für einen Teil dieser Delikte schiebt § 380 StPO einen Sühneversuch davor, unter anderem für Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung: Eine von der Landesjustizverwaltung bestimmte Vergleichsbehörde muss zuerst erfolglos versucht haben, dich und den Täter zu versöhnen. Erst wenn dieser Versuch scheitert, ist die Klageerhebung zulässig.
Beispiel aus dem Dienst
Ein Besucher beschimpft dich bei einer Einlasskontrolle wüst und spuckt in deine Richtung. Weil Beleidigung zu den Privatklagedelikten zählt, kannst du ihn selbst vor Gericht bringen, ohne dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss. Zuvor führt der Weg aber über die Vergleichsbehörde: Erst wenn sie erfolglos versucht hat, euch beide zu versöhnen, ist deine Klage zulässig.
Nicht zu verwechseln mit …
Antragsdelikt und Privatklage überschneiden sich oft, sind aber unterschiedliche Weichen: Ein Antragsdelikt wird grundsätzlich nur verfolgt, wenn du Strafantrag stellst — die Verfolgung übernimmt dann die Staatsanwaltschaft. Bei der Privatklage übernimmst du diese Rolle selbst vor Gericht, ohne dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche verwechseln die Privatklage mit einem automatischen Verfahren: Weder braucht sie eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft, noch nimmt ein Gericht sie von Amts wegen auf — du musst die Klage selbst erheben. Auch ändert die Privatklage nichts am gesetzlichen Strafrahmen der Tat.
Quellen
- § 374 StPO – Privatklage · abgerufen 2026-09-04
- § 380 StPO – Sühneversuch · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
Verwandte Begriffe
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