Glossar · § 34a GewO
Asthenischer Affekt
„Schwache" Gefühlsregung (Verwirrung, Furcht oder Schrecken), bei der eine Überschreitung der Notwehrgrenzen nach § 33 StGB entschuldigt wird und straflos bleibt. — z. B. wenn ein Wachmann aus Angst über das erforderliche Maß der Verteidigung hinausgeht.
Rechtsgrundlage § 33 StGB
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du weißt, welche drei Gefühlsregungen § 33 StGB privilegiert und dass die Entschuldigung eine tatsächlich bestehende Notwehrlage voraussetzt. Im Rahmenplan zu Sachgebiet 4 gehört das zum Prüfungsstoff Notwehr und Notstand. Typische Prüfungsszenarien:
- Welche Gefühlsregungen entschuldigen eine Notwehrüberschreitung?
- Setzt die Entschuldigung eine tatsächliche Notwehrlage voraus?
- Gilt die Vorschrift nur für bestimmte Berufsgruppen?
So funktioniert es
§ 33 StGB lässt straflos, wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet — diese drei im Gesetz benannten Gefühlsregungen bezeichnet die Fachsprache als asthenischen Affekt, eine „schwache“ statt aggressive Regung. Vorausgesetzt ist eine echte Notwehrlage: Notwehr ist nach § 32 Abs. 2 StGB die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff — erst wenn du innerhalb dieser Lage über das erforderliche Maß hinausgehst, kann § 33 StGB greifen.
Die Vorschrift rechtfertigt deine Tat nicht, sie entschuldigt nur den Schuldvorwurf: Die Überschreitung bleibt rechtswidrig, nur die Bestrafung entfällt, weil dich in diesem Moment Verwirrung, Furcht oder Schrecken statt kühler Überlegung geleitet hat.
Beispiel aus dem Dienst
Beim nächtlichen Streifengang im Parkhaus geht dich ein Unbekannter unvermittelt mit einem Schlagstock an und schlägt weiter auf dich ein. Aus Schreck über den plötzlichen Angriff entwindest du ihm die Waffe und schlägst währenddessen mehrfach mit voller Wucht zu, obwohl ein Festhalten des Arms gereicht hätte. Der Angriff läuft dabei noch, du gehst aber über das erforderliche Maß der Verteidigung hinaus — weil dich echter Schreck und kein Rachegefühl leitet, bleibst du wegen dieser Überschreitung straflos.
Nicht zu verwechseln mit …
Notwehrexzess bezeichnet die Überschreitung der Notwehrgrenzen selbst und schließt dabei auch Fahrlässigkeit aus; der asthenische Affekt ist die Gefühlsregung — Verwirrung, Furcht oder Schrecken —, die diese Überschreitung erst entschuldigt. Beide stützen sich auf dieselbe Vorschrift, betrachten sie aber aus verschiedenen Blickwinkeln: die Handlung und ihren Auslöser.
Typischer Fehler in der Prüfung
- Stenischer Affekt wie Wut oder Entrüstung wird oft mit asthenischem Affekt gleichgesetzt: Privilegiert sind nur „schwache“ Regungen wie Furcht oder Schrecken, nicht Wut oder Rachegefühl.
- § 33 StGB gilt für jedermann, nicht nur für Berufssoldaten oder Polizisten.
Quellen
- § 33 StGB – Notwehrüberschreitung · abgerufen 2026-09-04
- § 32 StGB – Notwehr · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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