Glossar · § 26a WEG
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Belastung eines Grundstücks zugunsten einer bestimmten Person (auch eines Unternehmens), die es in einzelnen Beziehungen benutzen darf; anders als die Grunddienstbarkeit ist sie an die Person gebunden und grundsätzlich weder übertragbar noch vererblich — z. B. das Leitungsrecht eines Versorgungsunternehmens oder ein dingliches Wohnungsrecht.
Rechtsgrundlage § 1090 BGB
Was die Prüfung erwartet
Ein Leitungsrecht für ein Versorgungsunternehmen oder ein Wohnrecht für einen Angehörigen — beides sind typische Fälle der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die im Prüfungskatalog unter 2.2.4 Grundstücksrecht steht. Die IHK verlangt vor allem, dass du sie von der Grunddienstbarkeit unterscheidest und ihre eingeschränkte Übertragbarkeit kennst. In Fallfragen dazu geht es meist um:
- Wem steht das Recht zu — einer Person oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer?
- Kann der Berechtigte es auf einen Dritten übertragen?
So funktioniert es
§ 1090 BGB erlaubt, ein Grundstück zugunsten einer bestimmten Person zu belasten, die es in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder der eine sonstige Befugnis zusteht, die auch Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein könnte. Für Bestellung und Ausübung gelten dabei mehrere Grunddienstbarkeits-Vorschriften entsprechend — unter anderem die Pflicht, das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks bei der Ausübung tunlichst zu schonen.
Anders als bei der Grunddienstbarkeit ist sie nach § 1092 BGB nicht übertragbar; nur ihre Ausübung kann einem Dritten überlassen werden, wenn das ausdrücklich gestattet ist. Eine Ausnahme gilt für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, denen das Recht zur Nutzung für bestimmte Infrastrukturzwecke zusteht — etwa Energie-, Wasserstoff- oder Leitungsanlagen: Hier bleibt die Dienstbarkeit ausnahmsweise übertragbar. Als eigener, gesetzlich benannter Unterfall gilt zudem das Wohnungsrecht: das Recht, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.
Beispiel aus der Verwaltung
Bei der Objektbegehung stellst du fest, dass ein Energieversorger seit Jahren eine Trafostation auf dem Gemeinschaftsgrundstück unterhält, abgesichert durch eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Versorgungsunternehmens. Als das Unternehmen seine Netzsparte an eine neu gegründete Netzgesellschaft überträgt, prüfst du, ob das Recht mitübertragen werden kann: Weil die Dienstbarkeit einer juristischen Person zusteht und der Netzanlage dient, ist sie ausnahmsweise übertragbar — anders als ein gewöhnliches, an eine Privatperson gebundenes Wohnungsrecht.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Grunddienstbarkeit berechtigt den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks. Bei der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist dagegen im Zweifel das persönliche Bedürfnis des Berechtigten der Maßstab — der Umfang richtet sich also nach der Person, nicht nach einem Grundstück.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge setzen Unübertragbarkeit oft mit einem vollständigen Nutzungsverbot für Dritte gleich. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann aber einem anderen überlassen werden, wenn das ausdrücklich gestattet ist — nur das Recht selbst bleibt an die berechtigte Person gebunden.
Quellen
- § 1090 BGB – Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit · abgerufen 2026-09-05
- § 1091 BGB – Umfang · abgerufen 2026-09-05
- § 1092 BGB – Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung · abgerufen 2026-09-05
- § 1093 BGB – Wohnungsrecht · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
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