Glossar · § 34a GewO
Gesundheitliche Eignung
Anforderung, dass Sicherheitsmitarbeiter körperlich und psychisch in der Lage sein müssen, die Tätigkeit sicher auszuführen. Die DGUV Vorschrift 23 verpflichtet Unternehmer, ungeeignete Personen nicht einzusetzen; ärztliche Untersuchungen können erforderlich sein. — z. B. muss ein Wachmann im Revierdienst auch längere Kontrollgänge und Nachtschichten körperlich bewältigen können.
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft, ob du weißt, wen die Eignungspflicht nach DGUV Vorschrift 23 trifft: nicht dich als Wachperson selbst, sondern deinen Unternehmer. Der Rahmenplan führt Eignung als eigenen Punkt zur Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste auf; die genaue Formulierung gesundheitliche Eignung nennt dabei weder die Vorschrift noch der Rahmenplan wörtlich.
So funktioniert es
§ 3 DGUV Vorschrift 23 verpflichtet den Unternehmer, Wach- und Sicherungstätigkeiten nur von Versicherten ausführen zu lassen, die die erforderlichen Befähigungen besitzen und für die Tätigkeit nicht offensichtlich ungeeignet sind. Adressat dieser Pflicht ist der Unternehmer, nicht die einzelne Wachperson: Er muss vor dem Einsatz prüfen, wen er auf welchem Posten einsetzt.
Die amtliche Durchführungsanweisung zu § 3 konkretisiert, was Eignung bedeutet: körperlich und geistig geeignet sowie persönlich zuverlässig. Für Tätigkeiten mit hohem Konfrontationspotenzial nennt sie als ersten Auswahlpunkt ausdrücklich die körperlichen Voraussetzungen und die Leistungsfähigkeit.
Beispiel aus dem Dienst
Für eine Nachtschicht mit langen Kontrollgängen muss dein Unternehmer entscheiden, wen er einteilt. Ein Kollege ist frisch am Bein verletzt und offensichtlich nicht in der Lage, die Runden durchzuhalten. Weil § 3 DGUV Vorschrift 23 die Eignungsprüfung dem Unternehmer zuweist, teilt er ihn für diese Schicht nicht für den Revierdienst ein, sondern vorübergehend für den Empfang – die Entscheidung liegt bei ihm, nicht bei dir oder deinem Kollegen.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Gefährdungsbeurteilung schaut auf den Arbeitsplatz: Sie erfasst und bewertet systematisch die Gefährdungen – Alleinarbeit, Übergriffe, Fahrtätigkeit, Schichtarbeit – und legt dafür Schutzmaßnahmen fest. Die Eignung fragt dagegen nach der Person: Bringt dieser Versicherte die erforderlichen Befähigungen für die konkrete Tätigkeit mit?
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche denken, die Eignungsprüfung sei ihre eigene Aufgabe als Wachperson. Nach § 3 DGUV Vorschrift 23 trifft die Pflicht aber den Unternehmer: Er muss dafür sorgen, dass nur befähigte und nicht offensichtlich ungeeignete Versicherte eingesetzt werden – die Verantwortung liegt bei ihm, nicht bei dir selbst.
Quellen
- DGUV Vorschrift 23 – Wach- und Sicherungsdienste · abgerufen 2026-09-04
- Durchführungsanweisung zu DGUV Vorschrift 23 · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
Verwandte Begriffe
Begriffe sitzen? Dann prüf sie ab.
Im Vokabeltrainer von Lexam übst du die Fachbegriffe deiner Prüfung, bis sie bleiben — kostenlos starten.