Glossar · § 26a WEG
Indexmiete
Vereinbarung, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt wird; die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, die Änderung ist in Textform geltend zu machen.
Rechtsgrundlage § 557b BGB
Was die Prüfung erwartet
Verwaltest du eine vermietete Eigentumswohnung, begegnet dir die Indexmiete als Alternative zur klassischen Mieterhöhung: Die Miete richtet sich dann nach dem Verbraucherpreisindex statt nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt sie unter 2.2.2 Mietrecht. Die IHK prüft, welche Erhöhungswege daneben noch offenstehen, welche Form eine Änderung braucht und wann sie wirksam wird.
So funktioniert es
§ 557b BGB erlaubt dir, mit dem Mieter schriftlich zu vereinbaren, dass sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte richtet. Damit knüpft die Indexmiete jede Erhöhung an die amtliche Preisentwicklung statt an die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Miete muss dabei, abgesehen von einzelnen im Gesetz selbst zugelassenen Ausnahmen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, bevor sie erneut angepasst werden darf.
Eine dieser Ausnahmen betrifft die Modernisierung: Eine Erhöhung bleibt daneben nur möglich, soweit der Vermieter zu der baulichen Maßnahme durch Umstände gezwungen war, die er nicht zu vertreten hat — es sei denn, die Maßnahme selbst zählt zu einer im Gesetz gesondert benannten Modernisierungsart; dann darf er trotz laufender Indexmiete erhöhen. Eine Erhöhung nach § 558 bleibt daneben ausgeschlossen. Jede Änderung musst du dem Mieter in Textform erklären; wirksam wird sie erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
Beispiel aus der Verwaltung
Ein Eigentümer, der seine Wohnung mit Indexmiete vermietet hat, bittet dich um Rat: Der Verbraucherpreisindex ist gestiegen, die letzte Anpassung liegt erst zehn Monate zurück. Du rätst ihm, abzuwarten, bis das volle Jahr seit der letzten Änderung um ist, und die neue Miete danach in Textform zu erklären, wofür eine E-Mail genügt — wirksam wird sie erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang, nicht schon sofort.
Nicht zu verwechseln mit …
Die Staffelmiete legt für die Zukunft bereits feste Eurobeträge fest, die unabhängig von der tatsächlichen Preisentwicklung gelten; die Indexmiete passt sich dagegen automatisch der amtlich gemessenen Inflation an, ohne dass die Vertragsparteien künftige Beträge im Voraus beziffern.
Typischer Fehler in der Prüfung
Prüflinge nehmen oft an, während einer Indexmiete sei jede Erhöhung neben dem Index ausgeschlossen. Tatsächlich bleibt eine Modernisierungserhöhung möglich, wenn der Vermieter zu der Maßnahme durch nicht selbst zu vertretende Umstände gezwungen war oder eine gesetzlich gesondert benannte Modernisierungsart vorliegt.
Quellen
- § 557b BGB – Indexmiete · abgerufen 2026-09-05
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).
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