Glossar · § 26a WEG
Jahresarbeitszahl (JAZ)
Verhältnis der von einer Wärmepumpe über ein Jahr abgegebenen Wärmemenge zur aufgenommenen elektrischen Energie im realen Betrieb; eine JAZ von 4 bedeutet vier Einheiten Wärme je Einheit Strom — Maßstab für die tatsächliche Effizienz der Gesamtanlage.
Was die Prüfung erwartet
Sachgebiet 4 dieser Prüfung ist Haustechnik ohne eigene Formeln: Die Anlage 1 zur ZertVerwV nennt unter 4.2 nur „Haustechnik" als Prüfungsgegenstand. Das Gesetz selbst nennt die Jahresarbeitszahl nur einmal, ohne sie zu definieren — im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung größerer Wärmepumpenanlagen. Geprüft wird deshalb weniger die Kennzahl selbst als die Frage, welche Anlagen diese Prüfpflicht überhaupt trifft.
So funktioniert es
Das seit dem 29.07.2026 amtliche Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz) benennt die Jahresarbeitszahl in § 60a Abs. 2 Nr. 4 GModG als Gegenstand einer messtechnischen Auswertung: Bei größeren Abweichungen von der erwarteten Jahresarbeitszahl muss die Prüfung Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz liefern, etwa an Heizungsanlage, Heizverteilung, Nutzerverhalten oder Gebäudehülle. Eine Berechnungsformel oder einen Schwellenwert nennt das Gesetz dazu nicht.
Diese Betriebsprüfungspflicht trifft nicht jede Wärmepumpe: Sie gilt nur für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2023 in ein Gebäude oder Gebäudenetz mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten eingebaut wurden. Die erste Prüfung ist nach einer vollständigen Heizperiode fällig, spätestens aber zwei Jahre nach Inbetriebnahme.
Beispiel aus der Verwaltung
Bei der jährlichen Heizungswartung meldet dir der Fachbetrieb für eine 2024 eingebaute Wärmepumpenanlage mit acht Wohneinheiten eine deutlich niedrigere Jahresarbeitszahl als ursprünglich erwartet. Weil die Anlage in einem Gebäude mit mindestens sechs Nutzungseinheiten steht und nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut wurde, unterliegt sie der gesetzlichen Betriebsprüfung. Du bittest den Fachbetrieb um die vorgeschriebenen Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz und hältst sie in der Verwaltungsakte fest.
Nicht zu verwechseln mit …
COP ist ein Laborwert: die Leistungszahl einer Wärmepumpe unter genormten Prüfbedingungen zu einem einzelnen Betriebspunkt. Die Jahresarbeitszahl bildet dagegen den realen Betrieb über ein ganzes Jahr ab — genau sie zieht das Gesetz für die Betriebsprüfung heran, nicht den COP vom Prüfstand.
Typischer Fehler in der Prüfung
Die Jahresarbeitszahl mit einer Betriebsstundenzahl oder einem Wirkungsgradvergleich zum Gaskessel zu verwechseln. Sie ist eine reine Verhältniszahl aus abgegebener Wärme und aufgenommenem Strom über ein Jahr — keine Zeitangabe und kein Vergleichswert zu einem anderen Heizsystem.
Quellen
- Anlage 1 ZertVerwV – Prüfungsgegenstände · abgerufen 2026-09-05
- § 60a GModG – Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen · abgerufen 2026-09-05
Rechtsstand: September 2026
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