Glossar · § 34a GewO
Legalitätsprinzip
Verfolgungszwang: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten (§ 152 Abs. 2 StPO). Gegensatz zum Opportunitätsprinzip. — z. B. muss die Staatsanwaltschaft einem begründeten Diebstahlsverdacht nachgehen.
Rechtsgrundlage § 152 StPO
Was die Prüfung erwartet
Die IHK prüft das Legalitätsprinzip im Sachgebiet Straf- und Verfahrensrecht, weil Wachpersonal häufig Vorfälle beobachtet, die anschließend zur Anzeige gebracht werden. Der Rahmenplan ordnet die Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei gemeinsam zu. Typische Prüfungsszenarien:
- Wer ist zum Einschreiten verpflichtet, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt?
- Besteht dabei ein Ermessensspielraum?
- Welche Rolle übernimmt die Polizei im Vergleich zur Staatsanwaltschaft?
So funktioniert es
§ 152 Abs. 2 StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen – es sei denn, ein Gesetz bestimmt ausdrücklich etwas anderes. Zuständig für die Erhebung der öffentlichen Klage ist ebenfalls die Staatsanwaltschaft; ein Ermessen, ob sie einem begründeten Verdacht nachgeht, hat sie dabei nicht.
Die Polizei wird für dieses Verfahren tätig, ohne selbst über die Anklage zu entscheiden: Nach § 163 StPO erforscht sie Straftaten und trifft alle unaufschiebbaren Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern, und übersendet ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Als Sicherheitsmitarbeiter wirst du in keiner der beiden Vorschriften genannt: Weder die Pflicht zum Einschreiten noch die Ermittlungsaufgabe richtet sich an dich.
Beispiel aus dem Dienst
Bei deiner Streife im Parkhaus beobachtest du, wie jemand mehrere Autoreifen zerschneidet. Ob die Sache verfolgt wird, entscheidest nicht du: Das Einschreiten bei einem zureichenden Verdacht ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Du meldest den Vorfall unverzüglich der Polizei, hältst deine Beobachtungen und die Personalien möglicher Zeugen fest und überlässt die weitere Ermittlung den zuständigen Behörden.
Nicht zu verwechseln mit …
Eine Strafanzeige kann jeder erstatten, auch du als Sicherheitsmitarbeiter – sie ist lediglich die Mitteilung eines Sachverhalts, der einen Tatverdacht begründet, und keine Verfolgungsvoraussetzung. Das Legalitätsprinzip setzt erst danach an: Es verpflichtet die Staatsanwaltschaft, einem so gemeldeten Verdacht auch tatsächlich nachzugehen.
Typischer Fehler in der Prüfung
Manche meinen, das Legalitätsprinzip räume der Staatsanwaltschaft ein Ermessen ein oder gelte nur für schwere Straftaten wie Mord. Tatsächlich verpflichtet es sie bei jedem hinreichenden Verdacht zum Einschreiten, unabhängig von der Schwere der Tat und ohne dass eine Weisung des Justizministers nötig wäre.
Quellen
- § 152 StPO – Legalitätsprinzip · abgerufen 2026-09-04
- § 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren · abgerufen 2026-09-04
- DIHK-Rahmenplan Bewachungsgewerbe · abgerufen 2026-09-04
Rechtsstand: September 2026
Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).
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