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Glossar · § 26a WEG

Liquidität

Fähigkeit der GdWE, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit zu erfüllen; der Verwalter sichert sie durch realistische Wirtschaftsplanung, konsequentes Hausgeld-Forderungsmanagement und eine angemessene Liquiditätsreserve — z. B. das Gemeinschaftskonto reicht auch dann für die Handwerkerrechnung, wenn ein Eigentümer sein Hausgeld gerade nicht gezahlt hat.

Was die Prüfung erwartet

Ein rechnerischer Überschuss aus der Jahresabrechnung sagt noch nichts über die tatsächliche Zahlungsfähigkeit am Stichtag aus — genau diese Unterscheidung testet die IHK beim kaufmännischen Prüfungsgegenstand 3.2.3 Hausgeld und Mahnwesen der Anlage 1 zur ZertVerwV. Das WEG selbst benennt den Begriff Liquidität nicht, sondern sichert ihn nur über Wirtschaftsplan, Rücklage und Vermögensbericht ab.

So funktioniert es

Nach § 28 Abs. 1 WEG beschließen die Eigentümer über die Vorschüsse, mit denen die laufenden Kosten der Gemeinschaft gedeckt werden — Liquidität entsteht also nicht von selbst, sondern aus einem realistisch kalkulierten Vorschuss, den die Versammlung beschließt. Daneben gehört die Ansammlung einer angemessenen Rücklage für künftige Erhaltungsmaßnahmen zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

Wie es um beide Größen steht, machst du jährlich transparent: Nach Ablauf jedes Kalenderjahres erstellst du einen Vermögensbericht, der den Stand der Rücklagen und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen ausweist — er zeigt, ob die vorhandenen Mittel tatsächlich ausreichen, nicht nur, was die Abrechnung rechnerisch ergibt.

Beispiel aus der Verwaltung

Für die Reparatur der Heizungsanlage stellt der Handwerksbetrieb eine Rechnung, während ein Eigentümer sein Hausgeld seit Wochen nicht überwiesen hat. Weil du im Wirtschaftsplan realistisch kalkuliert hast, reicht das Gemeinschaftskonto trotzdem für die fristgerechte Zahlung — den Rückstand verfolgst du parallel über das Mahnwesen weiter, ohne dass die Handwerkerrechnung darunter leidet.

Nicht zu verwechseln mit …

Das Forderungsmanagement ist der aktive Prozess, mit dem du ausstehende Hausgelder eintreibst, von der Zahlungserinnerung bis zum gerichtlichen Mahnverfahren. Liquidität ist dagegen der Zustand, den dieser Prozess sichern soll: ob im Moment genügend Mittel auf dem Gemeinschaftskonto liegen, unabhängig davon, wie weit das Mahnwesen bei einzelnen Rückständen schon fortgeschritten ist.

Typischer Fehler in der Prüfung

Ein Überschuss in der Jahresabrechnung wird oft mit ausreichender Liquidität gleichgesetzt. Beide sind unabhängig voneinander: Der Überschuss ist eine Rechengröße für das ganze Jahr, während mehrere Monate verspätet gezahltes Hausgeld den tatsächlichen Kontostand am Stichtag trotzdem absacken lassen.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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