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Glossar · § 34a GewO

Räuberischer Diebstahl

Wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und dann Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz der Beute zu halten, wird gleich einem Räuber bestraft (§ 252 StGB). — z. B. der ertappte Ladendieb, der sich mit Schlägen sein Diebesgut sichert.

Rechtsgrundlage § 252 StGB

Was die Prüfung erwartet

Der Rahmenplan führt räuberischen Diebstahl im selben Prüfungsstoff-Punkt wie Raub und Erpressung. Die IHK prüft fast ausschließlich die zeitliche Abgrenzung zu Raub: Setzt der Täter Gewalt ein, um die Sache wegzunehmen, oder erst danach, um die bereits erbeutete Sache zu behalten? Genau diese Reihenfolge entscheidet, welcher Tatbestand erfüllt ist.

So funktioniert es

§ 252 StGB erfasst den Täter, der bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und danach Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um sich im Besitz der Beute zu erhalten. Vorausgesetzt ist also ein bereits erfolgter Diebstahl: Die Wegnahme der fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht ist zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen, die Gewalt dient nur noch der Beutesicherung. Rechtsfolge: Der Täter wird gleich einem Räuber bestraft.

Davon zu unterscheiden ist § 249 StGB, der Raub: Dort setzt der Täter Gewalt oder eine entsprechende Drohung als Mittel ein, um die Sache erst wegzunehmen; die Gewalt kommt zeitlich vor oder bei der Wegnahme, nicht danach.

Beispiel aus dem Dienst

Als Kaufhausdetektiv beobachtest du, wie ein Kunde eine Jacke in seinem Rucksack verstaut und den Kassenbereich ohne zu bezahlen verlässt. Draußen stellst du ihn und willst ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft. Um mit der Jacke davonzukommen, schlägt er dir ins Gesicht und rennt weg. Die Wegnahme war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen, der Schlag sichert nur noch die Beute. Das erfüllt räuberischen Diebstahl, keinen Raub.

Nicht zu verwechseln mit …

Diebstahl endet mit der Wegnahme der fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht; Gewalt gegen eine Person gehört nicht dazu. Bleibt der Täter unbehelligt, bleibt es dabei. Erst wenn er auf frischer Tat betroffen wird und dann zuschlägt oder droht, verschiebt sich die Tat in den räuberischen Diebstahl.

Typischer Fehler in der Prüfung

Der Name klingt milder als Raub, die Strafe ist es nicht: Wer gleich einem Räuber bestraft wird, unterliegt auch dessen verschärften Strafrahmen, etwa wenn ein Beteiligter eine Waffe bei sich führt. Dann drohen mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe, genau wie beim Raub selbst.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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