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Glossar · § 26a WEG

Staffelmiete

Schriftlich zu vereinbarende Miete, die für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe betragsmäßig festgelegt ist; jede Staffel muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben, daneben sind Mieterhöhungen nach §§ 558, 559 BGB ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage § 557a BGB · § 558 BGB · § 559b BGB

Was die Prüfung erwartet

Die Staffelmiete legt bereits bei Vertragsschluss feste Erhöhungsbeträge für die Zukunft fest und schaltet dafür mehrere andere Erhöhungswege gleichzeitig ab. Die Anlage 1 zur ZertVerwV führt sie unter 2.2.2 Mietrecht. Die IHK prüft, wie weit diese Sperre reicht, wie lange sich das Kündigungsrecht des Mieters ausschließen lässt und ob die Mietpreisbremse daneben noch gilt.

So funktioniert es

§ 557a BGB lässt dich mit dem Mieter schriftlich vereinbaren, dass die Miete für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher, jeweils als Geldbetrag ausgewiesener Höhe steigt. Jede einzelne Staffel muss dabei mindestens ein Jahr unverändert bleiben, bevor die nächste greift, und während der gesamten Laufzeit ist jede Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen — der gesamte Bereich, nicht nur die ersten beiden Vorschriften.

Auch die Mietpreisbremse bleibt neben der Staffel anwendbar: Jede einzelne Stufe muss die dort gezogene Obergrenze für sich einhalten, nicht nur die Ausgangsmiete bei Vertragsbeginn. Für den Mieter bleibt die Vereinbarung halbzwingendes Recht — jede Abweichung zu seinem Nachteil ist unwirksam.

Beispiel aus der Verwaltung

Ein Eigentümer legt mit seinem neuen Mieter eine Staffelmiete über vier Jahre fest, mit jährlich steigenden Eurobeträgen. Als er dich fragt, ob er zusätzlich eine Modernisierungsmieterhöhung geltend machen kann, weil er zwischendurch neue Fenster einbauen lässt, musst du ablehnen: Die Modernisierungsmieterhöhung fällt in den gesperrten Bereich und bleibt während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen.

Nicht zu verwechseln mit …

Anders als die Indexmiete, die sich automatisch der amtlich gemessenen Preisentwicklung anpasst, legt die Staffelmiete von vornherein feste Eurobeträge für bestimmte Zeitpunkte fest — wie hoch die Miete in drei Jahren steht, weißt du bei der Staffelmiete schon beim Vertragsschluss.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge nehmen an, der Ausschluss des Kündigungsrechts dürfe beliebig lange vereinbart werden. Zulässig sind höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung; erst danach darf der Mieter frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums kündigen.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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