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Glossar · § 26a WEG

Verwaltungsbeirat

Aus Wohnungseigentümern bestehendes Organ, das den Verwalter unterstützt und überwacht; Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung soll der Beirat prüfen und mit einer Stellungnahme versehen. Bei unentgeltlicher Tätigkeit haften Beiräte nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Rechtsgrundlage § 29 WEG

Was die Prüfung erwartet

Die IHK prüft den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan der Eigentümer, das den Verwalter unterstützt und überwacht, ohne selbst zu verwalten. Geprüft wird, ob du weißt, dass das Gesetz keine feste Mitgliederzahl vorschreibt, welche Rolle der Beirat bei Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung hat und wie weit sein Haftungsprivileg bei unentgeltlicher Tätigkeit reicht. Typische Prüfungsfälle:

  • Wie viele Mitglieder muss der Beirat mindestens haben?
  • Wofür haftet ein unentgeltlich tätiges Beiratsmitglied?
  • Welche Aufgabe hat der Beirat beim Wirtschaftsplan?

So funktioniert es

Wohnungseigentümer können durch Beschluss zu Mitgliedern des Verwaltungsbeirats bestellt werden. § 29 WEG schreibt dabei keine feste Mitgliederzahl vor — nur wenn der Beirat mehrere Mitglieder hat, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. Seine Aufgabe hat zwei Seiten: Er unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.

Vor der jeweiligen Beschlussfassung der Versammlung sollen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vom Beirat geprüft und mit seiner Stellungnahme versehen werden. Sind die Mitglieder unentgeltlich tätig, haften sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit — ein Haftungsprivileg gegenüber dem allgemeinen Sorgfaltsmaßstab. Nach der Norm bestellt werden können Wohnungseigentümer; dass dazu auch eine juristische Person als Eigentümerin zählt, hat der BGH 2025 klargestellt — deren Vertreter oder Mitarbeiter dagegen nur, wenn sie selbst Wohnungseigentümer sind oder etwas anderes vereinbart ist.

Beispiel aus der Verwaltung

Vor der nächsten Eigentümerversammlung reichst du den Entwurf des Wirtschaftsplans beim Verwaltungsbeirat ein. Ein Beiratsmitglied übersieht bei der ehrenamtlichen Prüfung einen Rechenfehler in der Instandhaltungsposition, der erst später auffällt. Weil das Mitglied unentgeltlich tätig ist, haftet es dafür nicht — gehaftet wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine einfache Unachtsamkeit bei der Prüfung reicht dafür nicht aus.

Nicht zu verwechseln mit …

Die Jahresabrechnung ist das Zahlenwerk der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben; beschlossen wird darüber gerade nicht, sondern nur über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse. In dieser Kette steht der Beirat auf der Prüfseite: Er nimmt Stellung, entschieden wird in der Versammlung.

Typischer Fehler in der Prüfung

Prüflinge merken sich oft eine feste Mitgliederzahl wie drei — das Gesetz schreibt keine bestimmte Zahl vor. Vorgeschrieben ist nur: Hat der Beirat mehrere Mitglieder, müssen ein Vorsitzender und ein Stellvertreter bestimmt werden.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Immobilienverwalter (§ 26a WEG).

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