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Glossar · § 34a GewO

Zeugnisverweigerungsrecht

Recht bestimmter Angehöriger des Beschuldigten (Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, nahe Verwandte), im Strafverfahren die Aussage zu verweigern (§ 52 StPO). Über das Recht ist der Zeuge zu belehren. — z. B. darf der Ehepartner eines Beschuldigten die Aussage verweigern.

Rechtsgrundlage § 52 StPO

Was die Prüfung erwartet

Der Rahmenplan verlangt, dass du die Rechte und Pflichten von Zeugen und Beschuldigten vor Gericht kennst — ausdrücklich auch die eigene Rolle des Bewachungspersonals als Zeuge. Die IHK prüft, ob du weißt, dass die grundsätzliche Aussagepflicht eines Zeugen eine enge Ausnahme kennt: nahe Angehörige des Beschuldigten dürfen die Aussage vollständig verweigern, müssen aber trotzdem zur Ladung erscheinen.

So funktioniert es

§ 52 StPO gibt bestimmten Angehörigen des Beschuldigten ein eigenes Recht, die Aussage vollständig zu verweigern: dem Verlobten, dem Ehegatten — auch wenn die Ehe nicht mehr besteht —, dem Lebenspartner — auch nach Auflösung — sowie Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie und, in der Seitenlinie, Verwandten bis zum dritten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad. Vor jeder Vernehmung müssen sie über dieses Recht belehrt werden; haben sie einmal darauf verzichtet, können sie den Verzicht während der laufenden Vernehmung noch widerrufen.

Neben Angehörigen kennt § 53 StPO ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht für bestimmte Berufsgeheimnisträger, etwa Geistliche über das ihnen in der Seelsorge Anvertraute und Verteidiger über das, was ihnen als Verteidiger anvertraut wurde. Bist du als Wachperson selbst als Zeuge geladen und zählst weder zu den Angehörigen noch zu diesen Berufsgruppen, greift für dich die normale Aussagepflicht des Zeugen.

Beispiel aus dem Dienst

Nach einem Vorfall in deinem Objekt lädt das Gericht sowohl dich als auch die Ehefrau eines Kollegen als Zeugen. Du hast den Vorfall direkt beobachtet und musst nach der Ladung erscheinen und wahrheitsgemäß aussagen. Die Ehefrau dagegen ist mit dem beschuldigten Kollegen verheiratet: Sie muss zwar ebenfalls erscheinen, darf die Aussage zur Sache aber vollständig verweigern, weil ihr das Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige zusteht.

Nicht zu verwechseln mit …

Der Beschuldigte muss sich nicht selbst belasten und hat ein umfassendes Schweigerecht, weil gegen ihn selbst ermittelt wird. Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt dagegen einen Zeugen, der grundsätzlich aussagen müsste, aber wegen seiner Nähe zum Beschuldigten ausnahmsweise davon befreit wird.

Typischer Fehler in der Prüfung

Viele denken, das Zeugnisverweigerungsrecht befreie auch von der Pflicht, auf Ladung zu erscheinen — das stimmt nicht: Erscheinen musst du trotzdem, nur die Aussage darfst du verweigern. Ebenso falsch ist die Annahme, das Recht gelte nur für einzelne Fragen; es erfasst die gesamte Aussage.

Rechtsstand: September 2026

Weiterlesen auf der Prüfungsseite Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO).

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